Mittwoch, 9. November 2016

Aktualisierung der Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz

Zahnarzthelfer/innen sowie Zahnmedizinische Fachangestellte müssen ihre Kenntnisse im Strahlenschutz regelmäßig auffrischen. Die Aktualisierung muss mindestens alle 5 Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs (oder andere von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannte Fortbildungsmaßnahme) aktualisiert werden. Heute haben erneut 2 unserer Mitarbeiter erfolgreich an der Schulung teilgenommen.

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