Mittwoch, 9. November 2016
Aktualisierung der Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz
Zahnarzthelfer/innen sowie Zahnmedizinische Fachangestellte müssen
ihre Kenntnisse im Strahlenschutz regelmäßig auffrischen. Die
Aktualisierung muss mindestens alle 5 Jahre durch die erfolgreiche
Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs (oder
andere von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannte
Fortbildungsmaßnahme) aktualisiert werden. Heute haben erneut 2 unserer
Mitarbeiter erfolgreich an der Schulung teilgenommen.
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