Montag, 11. August 2003

Kurzzusammenfassung des neuen Arbeitsentwurfes zur neuen Gesundheitsreform vom 11.08.03

  • Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig die Krankenkassen zu Zahnersatz anstelle der bisherigen %-tualen Beteiligung nur noch Festzuschüsse zahlen - "also doch keine Privatisierung" - jedoch muss jedes KK-Mitglied 0,8% seines Bruttogehaltes für die Kostenblöcke Zahnersatz und Krankentagegeld opfern
  • Die Kostenerstattung kommt für jedes Mitglied das scheint für viele Patienten der einzige Ausweg aus so manchen Miseren zu sein (vergleichen sie auch bitte die Rubrik Interessantes mit Vordrucken zur Wahl der Kostenerstattung
  • auch die Praxiseintrittsgebühr von 10.-? wird aufrecht erhalten
  • Neu im Gesetzesentwurf sind neue Praxisstrukturen. Neben Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis und Praxisgemeischaft wird es sogenannte medizinischen Versorgungszentren geben, ein Zusammenschluß mehrerer Ärzte die die Kassenmedizin sicherstellen sollen

Freitag, 1. August 2003

Die wichtigsten Eckpunkte der Gesundheitsreform für unsere gesetzlich versicherten Patienten

  • Ab 2005 wird Zahnersatz aus dem Leistungskatalog ausgegliedert
  • 10 Euro Praxisgebühr als Zuzahlung bei zahnärztlichen Behandlungen
  • Wahl der Kostenerstattung. Jeder Versicherte kann sich auf Kostenerstattung behandeln lassen; bisher galt dies nur für freiwillig Versicherte. Bedingungen sind die Bindung über 1 Jahr sowie ein Abschlag für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung.