Dienstag, 15. Februar 2011

Wesentliche Änderungen im Bereich Kostenerstattung

seit 02.01.2011 gibt es wesentliche Änderungen im Bereich der Kostenerstattung.
  • Die Bindung an ein Jahr wurde auf 3 Monate herabgesetzt
  • während in der Fassung vor 02.01 noch den Text enthält, dass die Krankenkasse dabei ausreichende Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen
    vorzusehen, sowie vorgesehene Zuzahlungen in Abzug zu bringen hat, ist die Vorderung ab 02.01.2011 deutlich entschärft. Die Krankenkasse kann dabei Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten in Höhe von höchstens 5 Prozent in Abzug bringen.
  • der Versicherte muß die erfolgte Beratung gegenüber der Krankenkasse nicht mehr schriftlich bestätigen.
Den genauen Gesetzestext finden Sie unter §13 SGB V hier