Im Rahmen der Fortbildungspflicht nahm ich an einer
Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema: Fachkunde im Strahlenschutz für
Zahnärzte Nr. 4 - Weitergehende Techniken (z.B. digitale
Volumentotmographie) im Sinne das §18a Abs. 1 der Röntgenvorordnung und
gemäß Anlage 3.2 in Verbindung mit Ziffer 4.3.2 der Richtlinie Fachkunde
und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von
Röntgeneinrichtungen in der Medizin und Zahnmedizin, sowie zur
Aktualisierung der Fachkunde im Strohlenschutz für Zahnärzte und Mund-
Kiefer und Gesichtschirurgen in der Medizin und Zahnmedizin "
erfolgreich teil
Die Fortbildung war mit insgesamt 9 Punkten (8 pkt zzgl. 1 Punkt für die Lernerfolgskontrolle ) anerkannt.
Die bestandene Prüfung bescheinigt die Erneuerung der Fachkunde für die nächsten 5 Jahre bis einschließlich 2019