Montag, 9. November 2009

Die Abrechnungsexperten kommen zu Ihnen - GOZ und VVG, was Sie unbedingt wissen sollten!

Referenten:  -Frau Schmidt  von der Dr. Güldener Firmengruppe ( DZR )
                     -Frau Zentai von der Anwaltskanzlei Zahnmedizin Medizin Zentai
Vom Praxisteam haben teilgenommen:  Dr. Robert Strohkendl,  Kathrin Strohkendl,  Gesine Glauser
Frau Schmidt zeigte und die sogenannten Klassiker in der  Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) auf, zum Beispiel:
• Leistungen, die erbracht, oft aber nicht berechnet werden.
• Was als Laborposition zu berechnen ist.
• Betriebswirtschaftliche Kalkulation des Honorars
• Vergleiche GOZ-Bema bzw. BEL-BEB und wo man sie nicht machen darf
• Die Honorarverinbarung nach §2, Abs. 1 und 2 GOZ
• Bestimmungen zu den Materialkosten
Frau Zentai nahm sich dem immernoch heiklen Thema der Rechtsverhältnisse
zwischen Zahnärzten,Versicherungen und Patienten an.
Sie erklärte, wann welche Rechtssprechung greift und auf was als Zahnarztpraxis zu achten ist. 
Außerdem informierte Sie uns über die neuen Urteile des BGH und
die Pragrafen des Vertragsversicherungsgesetz ( VVG ) wie zum Beispiel die §§ 14, 202, 192 Abs 3 VVG
Fortbildungspunkte: 4

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