Kostengesichtspunkte können nicht mehr herangezogen werden
Bei medizinisch indizierten Leistungen ist der
Versicherer künftig verpflichtet, die Kosten einer aufwendigen
Versorgung zu tragen, so die Auswirkung des Urteils des
Bundesgerichtshofes (12.03.2003 Az.: IV ZR 278/01). Damit ist das Urteil
richtungsweisend für die Erstattungspflicht privater
Krankenversicherungen, so Dr. Rubehn von der Zahnärztekammer Bremen im
Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen